Gefahrgut-Versand ab 2013

Gefahrgutschnittstelle in VMS

Die neue Gefahrgutverordnung ist bindend ab dem 1. Januar 2013 mit diversen Änderungen. So sind u.a. "Mindermengen" (LQ) ab sofort mit dem Bruttogewicht zu deklarieren, umweltgefährdende Stoffe sind als solche zu kennzeichnen, LQ-Gesamtmengen (alle Sendungen) sind anzugeben. Die Neuerungen sind im aktuellen, überarbeiteten Gefahrgutmodul für unser VMS2 enthalten. Für Benutzer von VMS ist ein upgrade auf VMS2 erforderlich, wenn die neue ADR-Schnittstelle genutzt werden soll.