Das Programm AB-Provisionen

Das Programm AB-Provisionen erzeugt fertig formatierte Ausgaben von Provisionsabrechnungen. Die Provisionen werden von der HS-Auftragsbearbeitung über das dazugehörige Provisions-Modul berechnet. AB-Provisionen liest die Abrechnungsdaten und erzeugt formatierte Abrechnungen.

 

Allgemeine Funktionen

  • Druckausgabe der Provisions-Abrechnungen und Listen mit Vorschaufunktion.
  • Automatische Erzeugung von PDF-Dateien für alle Abrechnungen und Übersichtslisten.
  • Automatische Erzeugung von verschlüsselten Zip-Archiven mit PDF-Dateien für alle Abrechnungen und Übersichtslisten zum direkten Versand per E-Mail (Datenschutz).
  • Abrechnung für alle Vertreter oder einen Einzelnen.
  • Provisionen auf Rohgewinn-Basis (Umsatz-Basis in Vorbereitung).
  • Besondere Funktionen (siehe unten).

 

Besondere Funktionen

Neben der einfachen Ausgabe bilden die Provisionsdaten der Auftragsbearbeitung die Grundlage für zusätzliche Berechnungen, die das Programm zur Abrechnung ausführen kann. Dazu zählen:

 

Rück-Konditionen auf Umsatz-Basis

Minderung des provisions-relevanten Rohgewinns um einen umsatzabhängigen Betrag und Neuberechnung der Provision durch prozentuale Umsatzkorrektur (Back-Kondition) für Kundengruppen .

Voraussetzung: Die Provisionen werden auf Basis des Rohgewinns ermittelt.

 

Um was geht es?

 

Es geht um Erlösschmälerungen. Einfache Erlösschmälerungen kürzen die umsatzsteuerlichen Entgelte direkt wie z. B. durch die Reduktionen des Verkaufspreises sofort als Rabatt auf der Rechnung. Unechte Erlösschmälerungen werden betriebswirtschaftlich als solche behandelt, aber stellen in den Konten der Buchhaltung oder umsatzsteuerrechtlich keine Erlösminderungen dar. Das beträfe z.B. Frachtraten.

 

Beispiele für Erlösschmälerungen, die später kommen:

  • Frachtkosten
  • Skontoaufwand,
  • Jahresbonus,
  • Rückvergütung, wenn bestimmte Mengen erreicht sind,
  • Abweichen-von-der-Farbe-Gutschrift,
  • Verzicht-auf-Umtausch-Rabatt,
  • Last-minute-Rabatt,
  • usw.

Die Korrektur der Provisionen um anteilige Gewinnminderungen durch mit den Kunden vereinbarte Rückerstattungen, Boni, Rabatte, Zahlungsbedingungen, Rückbelastungen, kundenspezifische Aufwände oder Ähnliches ­­– werden zusammengefasst in einer sogenannten Back-Kondition.

Diese Konditionen verringern den jeweiligen Rohgewinn einer Auftragsposition um einen festgelegten prozentualen Wert bezogen auf den Netto-Umsatz. Der Konditionswert kann in der Anwendung für in der Auftragsbearbeitung definierte Kundengruppen unterschiedlich angegeben werden. Zusätzlich zu den Kundengruppen können davon abweichende Korrekturwerte für jede einzelne Kundengruppen-Artikelart-Kombination angegeben werden.

Wenn Sie z. B. Handel mit Handelsketten betreiben, können sich unterschiedliche Kosten- und Gewinnberechnungen ergeben, je nach Kunden-Vereinbarungen, jährlichen Rückvergütungen oder sonstigen Gegebenheiten. In der Regel sind diese Vereinbarungen auf den Netto-Umsatz bezogen und können deshalb bei einer einfachen rohgewinnabhängigen Provisionierung nicht korrekt berücksichtigt werden.

Prinzipiell können diese Regeln auch auf einzelne Kunden angewendet werden.

 

Bei einem Kunden wurde betriebswirtschaftlich eine Rück-Kondition (Back-Kondition) von 12% ermittelt bzw. festgelegt.

Der Rohgewinn für die Provisionsermittlung wird also um einen umsatzabhängigen Betrag von 12% gemindert, den Sie auch an Ihre Vertreter anteilig weiter geben möchten. Sie vereinbaren also mit den Vertreter für diesen Kunden eine Back-Kondition von 12 %.

Dieser geminderte Rohgewinn wird nun für die Provisionsabrechnung zugrunde gelegt, wenn für die Kundengruppe eine solche Back-Kondition in der Anwendung definiert wurde.

 

Zusatzprovisionen, Korrekturbeträge, Boni

Für jeden Vertreter können für den einzelnen Abrechnungsmonat zusätzliche Provisionspauschalen angegeben werden, die sowohl positiv als auch negativ sein können.

Alle Werte können auch für alle Abrechnungen eingetragen werden. (Fixum).

 

Zentralbelieferungen / Filialabrechnung

Bei der Belieferung von Zentralen, die ihre Filialen danach mit Waren versorgen, sollen in der Regel die Vertreter Provisionen erhalten, die die einzelnen Filialen betreuen. Die HS-Auftragsbearbeitung allein kann diese Provisionen nicht berechnen, da die entsprechenden Belege für die Filialen (hier: festgeschriebene Einzelrechnungen) nicht existieren.

 

AB-Provisionen kann über eine spezielle Belegart die Vorgänge in der Auftragsbearbeitung abbilden und direkt in die Provisionsabrechnung einfließen lassen.